Angebot | Ablauf | Kosten | Erstattung
Angebot
Das Erstgespräch dient zum Abklären Ihrer Situation, gegenseitigem Kennenlernen und einer ersten Kurzberatung hinsichtlich möglicher Therapiemethoden, Behandlungsgrenzen und Kosten. Hierbei bewerte ich, ob eine Therapie (einer psychischen Erkrankung notwendig wird) oder ggf. eine Beratung (z.B. in einer Krisensituation) sinnvoll ist, und welche Methoden idealerweise zum Einsatz kommen sollten.
Für eine anschließende systematische Anamnese, Diagnostik und Problemanalyse werden zumeist weitere 2 bis 4 sogenannte Probatorische Sitzungen benötigt. Dabei erarbeiten wir dann auch einen strukturierten Plan für die Behandlung; mit individuellen Zielen und darauf abgestimmten Methoden. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie bei mir eine Therapie oder Beratung durchführen möchten. Diese Sitzungen können auch für ein spezifische Diagnostik (wie z.B. bei dem Verdacht auf ADHS) genutzt werden, und werden von allen Versicherungen und Beihilfen rückerstattet.
Viele private Krankenversicherungen und auch die Beihilfe verlangen dann eine schriftliche Antragstellung, um die Kosten für die Psychotherapie zu genehmigen. Die Formulare dafür erhalten Sie und leiten Sie einfach an mich weiter. Nach der Bewilligung bzw. Kostengutsprache können die Therapiegespräche dann direkt beginnen.
Ablauf
Ablauf und Dauer der Psychotherapie
Jede Psychotherapie ist individuell und richtet sich nach Ihrer Problematik sowie den Vorgaben Ihrer privaten Krankenversicherung. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen und mögliche Sitzungsbegrenzungen.
Je nach Indikation sind in der Regel möglich:
- 12 Sitzungen (Akuttherapie / Kurzberatung)
- 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie)
- 25–45 Sitzungen (Langzeittherapie)
- 46–80 Sitzungen (Fortführung einer Langzeittherapie)
Die Sitzungen dauern meist 50 Minuten (ggf. 100 Minuten als Doppelsitzung, sofern erstattet) und finden in der Praxis oder per Videosprechstunde statt – in der Regel alle 1–2 Wochen, später mit größeren Abständen.
Im Verlauf werden individuell passende Methoden angewendet (z. B. Konfrontationsübungen bei Ängsten, Aktivitätenaufbau bei Depressionen oder Entspannungsverfahren bei Stress). Ziel ist es, dass Sie Übungen zunehmend eigenständig umsetzen und schrittweise unabhängiger von therapeutischer Begleitung werden. Eine Auffrischungssitzung nach etwa sechs Monaten ist möglich.
Erstgespräch und Beginn
Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation, mögliche Behandlungsformen und Rahmenbedingungen.
In 2–4 probatorischen Sitzungen erfolgen Anamnese, Diagnostik und eine differenzierte Problemanalyse. Gemeinsam entwickeln wir einen Behandlungsplan mit konkreten Zielen. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe über den Therapiebeginn.
Bei erforderlicher Antragstellung (Private Krankenversicherung / Beihilfe) unterstütze ich Sie. Nach Bewilligung kann die Therapie starten – mit dem Fokus auf eine wirksame, alltagsnahe Behandlung und nachhaltige Stabilisierung.
Ablauf
Ablauf und Dauer der Psychotherapie
Jede Psychotherapie ist individuell und richtet sich nach Ihrer Problematik sowie den Vorgaben Ihrer privaten Krankenversicherung. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen und mögliche Sitzungsbegrenzungen.
Je nach Indikation sind in der Regel möglich:
- 12 Sitzungen (Akuttherapie / Kurzberatung)
- 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie)
- 25–45 Sitzungen (Langzeittherapie)
- 46–80 Sitzungen (Fortführung einer Langzeittherapie)
Die Sitzungen dauern meist 50 Minuten (ggf. 100 Minuten als Doppelsitzung, sofern erstattet) und finden in der Praxis oder per Videosprechstunde statt – in der Regel alle 1–2 Wochen, später mit größeren Abständen.
Im Verlauf werden individuell passende Methoden angewendet (z. B. Konfrontationsübungen bei Ängsten, Aktivitätenaufbau bei Depressionen oder Entspannungsverfahren bei Stress). Ziel ist es, dass Sie Übungen zunehmend eigenständig umsetzen und schrittweise unabhängiger von therapeutischer Begleitung werden. Eine Auffrischungssitzung nach etwa sechs Monaten ist möglich.
Erstgespräch und Beginn
Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation, mögliche Behandlungsformen und Rahmenbedingungen.
In 2–4 probatorischen Sitzungen erfolgen Anamnese, Diagnostik und eine differenzierte Problemanalyse. Gemeinsam entwickeln wir einen Behandlungsplan mit konkreten Zielen. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe über den Therapiebeginn.
Bei erforderlicher Antragstellung (Private Krankenversicherung / Beihilfe) unterstütze ich Sie. Nach Bewilligung kann die Therapie starten – mit dem Fokus auf eine wirksame, alltagsnahe Behandlung und nachhaltige Stabilisierung.
Vertrauen Sie auf meine Expertise
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch bei mir. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis willkommen zu heißen!
Kosten | Honorar
Das Behandlungshonorar für diagnostische und psychotherapeutische Sitzungen wird anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen vom 1. Juli 2024 (siehe https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/) festgelegt und privat in Rechnung gestellt.In der Regel wird von mir der 2.3-fache Satz abgerechnet, wofür z.B. bei einer Sitzung Verhaltenstherapie (als Kurzzeittherapie) über 50 Minuten 134,06 Euro (ggf. zuzüglich einer Befunderstellung und Dokumentation von 33,52 Euro) abgerechnet werden.
In Ausnahmefällen – und mit gesonderter Begründung – kann es (je nach Störungsbild, Schwierigkeit, Zeitdauer und Komplexität der Behandlung auch zu erhöhten Steigerungssätzen bis zu 3.5 kommen (153,00 Euro). Die Versicherungen und Beihilfe etc. erstatten in der Regel bis zu einem Steigerungssatz von 2.3 (und je nach Problematik und Begründung auch höhere Steigerungssätze).
Sie müssen sich vorab bzgl. des Kontingents an Sitzungen, einer ggf. anfallenden Begrenzung bzw. Maximalzahl pro Jahr, sowie der Höhe der Rückerstattung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle informieren. Je nach Vertrag kann es sehr große Unterschiede geben. Die Therapien bzw. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit. Meine Leistungen und Honorare sind aus dem PDF-Dokument sowie einer Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir ersichtlich.
Erstattung
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie nach GOP werden in der Regel bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz erstattet. Die genauen Bedingungen variieren jedoch je nach Tarif – bitte klären Sie diese vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung (z. B. auch hinsichtlich Doppelsitzungen).
Beamt:innen erhalten meist etwa 50 % der Kosten über die Beihilfe. Nach den probatorischen Sitzungen ist hierfür eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung erforderlich.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in kann die Behandlung ohne Formalitäten sofort beginnen. Es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse und keine Kostenerstattung. Die Ausgaben können ggf. steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Auch psychologische Beratung (z. B. Paarberatung, Supervision, Selbsterfahrung) ist möglich.
Angehörige der Bundeswehr
Mit Überweisung durch den Truppenarzt kann eine ambulante Psychotherapie erfolgen. Die Kosten werden nach GOP (2,3-facher Satz) vom Dienstherrn übernommen und direkt abgerechnet. Erforderlich ist die Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218).
Berufsgenossenschaften (BG)
Bei psychischen Folgen eines Arbeitsunfalls (z. B. PTBS) können Berufsgenossenschaften die Kosten übernehmen. Voraussetzung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Für eine reguläre kassenärztliche Psychotherapie wenden Sie sich bitte an Praxen mit Kassenzulassung („alle Kassen“) oder an die Terminservicestelle unter 116 117.
Erstattung
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie nach GOP werden in der Regel bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz erstattet. Die genauen Bedingungen variieren jedoch je nach Tarif – bitte klären Sie diese vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung (z. B. auch hinsichtlich Doppelsitzungen).
Beamt:innen erhalten meist etwa 50 % der Kosten über die Beihilfe. Nach den probatorischen Sitzungen ist hierfür eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung erforderlich.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in kann die Behandlung ohne Formalitäten sofort beginnen. Es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse und keine Kostenerstattung. Die Ausgaben können ggf. steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Auch psychologische Beratung (z. B. Paarberatung, Supervision, Selbsterfahrung) ist möglich.
Angehörige der Bundeswehr
Mit Überweisung durch den Truppenarzt kann eine ambulante Psychotherapie erfolgen. Die Kosten werden nach GOP (2,3-facher Satz) vom Dienstherrn übernommen und direkt abgerechnet. Erforderlich ist die Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218).
Berufsgenossenschaften (BG)
Bei psychischen Folgen eines Arbeitsunfalls (z. B. PTBS) können Berufsgenossenschaften die Kosten übernehmen. Voraussetzung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vor Behandlungsbeginn.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Für eine reguläre kassenärztliche Psychotherapie wenden Sie sich bitte an Praxen mit Kassenzulassung („alle Kassen“) oder an die Terminservicestelle unter 116 117.
Vertrauen Sie auf meine Expertise
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch bei mir. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis willkommen zu heißen!
Ich bin für Sie da
Telefon
Adresse
Klingerstraße 10
51143 Köln
Bitte beachten Sie: meine Praxis ist nicht rollstuhlgängig, weil es keinen Aufzug in das 2. OG gibt. Das tut mir Leid.
Mehr Informationen
In Notfällen und akuten psychischen Krisen
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Rettungsdienst 112
- Alexianer Krankenhaus Köln, Klinik für Psychiatrie 02203-3691-10000
- Ärztlicher Notdienst im Krankenhaus Porz 02203-51111
- Telefonseelsorge 0800 -1110111 oder 0800 -1110222


